Mietrecht, Mietvertrag: Mieterhöhung wegen Modernisierung

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Mieterhöhung wegen Modernisierung: Genau begründen

Vermieter können die Miete nach einer Modernisierung unter bestimmten Umständen erhöhen, sofern sich der Wohnwert einer Wohnung erhöht. Dies muss allerdings genau dargelegt werden.

Modernisierungen berechtigen den Vermieter in bestimmten Fällen dazu, die Miete zu erhöhen. Allerdings darf der Vermieter nicht jede beliebige Modernisierung nutzen, um die Miete nach oben anzupassen. Modernisierungs-Mieterhöhungen sind nur statthaft, wenn dadurch der Gebrauchswert einer Wohnung erhöht wird oder wenn die Arbeiten zu Einsparungen von Energie und Wasser führen. Für solche Modernisierungen kann der Vermieter elf Prozent der Modernisierungs-kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Allerdings muss der Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in seiner Begründung so genau argumentieren, dass der Mieter einen Vergleich anstellen und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt beurteilen kann (Az.: VIII ZR 47/05).

Im verhandelten Fall ließ ein Vermieter ältere Iso-Fenster gegen neue austauschen und wollte im Rahmen einer Modernisierungs-Mieterhöhung die Kosten hierfür auf seine Mieter umlegen. In seiner Mieterhöhungs-Begründung schrieb er lediglich, der Einbau neuer Fenster spare Energie ein. Doch diese Begründung reicht nicht aus, urteilten laut Immowelt.de die Richter. Zwar müsse der Vermieter in solch einem Fall keine präzise Wärmebedarfsrechnung vorlegen. Doch er hätte zumindest sowohl die Dämmeigenschaften der alten als auch der neuen Fenster angeben müssen, so dass dem Mieter ein Vergleich möglich gewesen wäre – etwa, indem der Wärmedurchgangskoeffizienten (K-Wert) sowohl der alten als auch der neuen Fenster angegeben wird. Dann könne der Mieter den möglichen Energie-Einspareffekt beurteilen. (Immowelt.de)

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