Mietwohnung: Wer nicht heizt, fliegt raus

recht

Verbraucher, Mietrecht

Keine falsche Sparsamkeit: Mieter sind verpflichtet, die Wohnung im Winter zumindest mäßig zu heizen, da sonst Schäden entstehen können. Nichtheizer riskieren die Kündigung. Mieter, die sich beharrlich weigern, im Winter ihre Wohnung zu beheizen, riskieren die Kündigung des Mietverhältnisses. Denn bei einer komplett unbeheizten Wohnung bestehe die Gefahr von Frost- oder Schimmelschäden, urteilte das Landgericht Hagen (Az.: 10 S 163/07).

Damit verletze der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft auf nicht unerhebliche Weise, so die Richter.
Die Kündigung ist nach Ansicht des Gerichts rechtens, obwohl es noch zu keinen Schäden gekommen sei. Entscheidend für die Pflichtverletzung als Kündigungsgrund war: Die Möglichkeit bestand, dass es zu solchen Schäden kommt und dass der Mieter schuldhaft und vorsätzlich nicht geheizt habe.

Der Mieter, der die Wohnung kaum nutzte, sondern die meiste Zeit bei seiner Lebensgefährtin verbrachte, wurde vorab vom Vermieter abgemahnt, er solle künftig die Wohnung beheizen. Da sich Ersterer nicht an diese Aufforderung hielt, kündigte der Vermieter kurze Zeit später das Mietverhältnis fristgemäß.(immowelt.de)

Zum Thema passende Artikel::

  1. Mietrecht: Lebensgefährte in Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters erforderlich Lebensgefährte in Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters erforderlich Soll der Lebensgefährte...
  2. Mieter muss Böden bei normalem Gebrauch nicht erneuern Ein neuer oder gepflegter Teppichboden trägt in starkem Maße zur...
  3. Mietrecht: Vermieter kann nicht die Haftung für Schäden am Mieter-Eigentum ausschließen Heimdino Verbaucher, Recht Dachschaden: Vermieter kann nicht die Haftung für...

Kommentar abgeben