Geld vom örtlichen Wasserversorger zurück

wasserhahn Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Deshalb dürfen auch für den Wasseranschluss nur sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet werden. Foto: News-Reporter.NET

Warmer Regen aus dem Wasserhahn

Gute Nachrichten für alle, die zwischen Januar 2000 und Mai 2009 einen Wasseranschluss erhalten (und bezahlt) haben: Jetzt gibt´s Geld vom örtlichen Wasserversorger zurück. Der Hintergrund: Seit dem Jahr 2000 musste auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums für Trinkwasseranschlüsse der volle Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Bis 2007 16 Prozent, danach 19 Prozent. So nicht, urteilten die Richter vom Bundesfinanzhof (BFH, Az. V R 61/03).

Denn Wasser ist ein Lebensmittel. Dafür gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Nach Auffassung der obersten Finanzrichter zählt dazu auch das Legen eines Wasseranschlusses. Prüfen Sie deshalb Ihre Rechnungen und wenden Sie sich an Ihr Versorgungsunternehmen, falls Sie zu viel Mehrwertsteuer bezahlt haben. Dann können Sie den Differenzbetrag zurückbekommen. Viele Versorger sind auch bereits von sich aus aktiv geworden und haben ihren Kunden die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet. (News-Reporter.NET/as)

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