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Mietrecht & Urteile: Wohnungseigentümer bekommt Einblick in fremde Abrechnungen

Mietrecht & Urteile: Wohnungseigentümer bekommt Einblick in fremde Abrechnungen

rechtWohnungseigentümer bekommt Einblick in fremde Abrechnungen

Betriebskosten: Ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus hat Anrecht auf Einblick in Einzelabrechnungen der anderen Eigentümer. Hat ein Wohnungseigentümer Zweifel an der Richtigkeit der Einzelabrechnung über seinen Betriebkostenanteil, so kann er Einsicht in sämtliche Abrechnungen der anderen Eigentümer nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 32 Wx 177/07)…

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Mieter muss vereinbarte Abschläge zahlen

Mieter muss vereinbarte Abschläge zahlen

rechtHeimdino – Mietrecht:
Mieter muss vereinbarte Abschläge zahlen

Glaubt ein Mieter, er wäre komplett von den Betriebskosten befreit, weil der Vermieter die Betriebskostenabrechnung nicht in den geforderten 12 Monaten vornimmt, dann irrt er sich. Das entschieden die Karlsruher Richter mit Urteil 31. Oktober 2007. Der Vermieter darf auch später noch die Summe einfordern, die der Mieter vertraglich als Vorauszahlung leisten musste. Das Urteil, besagt dass der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Nachforderungen mehr an den Mieter stellen darf. Als Nachforderungen gelten jedoch nur Zahlungen, die über die Summe, die der Mieter als Betriebskostenvorauszahlung leisten musste, hinausgehen, erläutern ARAG Experten. Die Karlsruher Richter führten damit ihr Urteil vom 9. März 2005 fort. (BGH, Az.: VIII ZR 261/06 und Az. VIII ZR 57/04)

Mietrecht – Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

Mietrecht – Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

rechtBetriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

In Deutschland ist vieles in Verordnungen geregelt. Zum Beispiel auch, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Doch nicht immer darf der Vermieter seinem Mieter alle Nebenkosten in Rechnung stellen.

Die jährliche Betriebkostenabrechnung ist für viele Mieter zum wahren Horror geworden. Angesichts stetig steigender Energiekosten hieß es in der jüngeren Vergangenheit für die meisten Mieter einmal im Jahr: kräftig nachzahlen. Welche Kosten der Vermieter seinem Mieter in Rechnung stellen darf und welche nicht, regelt die so genannte Betriebskostenverordnung.

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