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Ansicht wechselnRecht, Urteile: Mietmangel
Mieter muss dem Vermieter Mängel melden
Der Vermieter kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn er von diesen weiß.
Mieter haben zwar ein Anrecht darauf, dass die gemietete Immobilie mängelfrei ist. Allerdings können Sie ihren Vermieter nicht haftbar machen, wenn dieser nichts von den Mängeln wusste. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 24 U 44/08).
Baublog Thema: Bauen, modernisieren, Energie sparen – Fenster abdichten

Mit wenigen Handgriffen können sich Mieter bei undichten Fenstern selbst behelfen. Foto: OBI / Immowelt.de
Mietmangel, Bauen, renovieren:
Alte Fenster: Tatkräftig gegen ungewollten Luftzug
Fenster werden schnell zur Schwachstelle, wenn es um optimalen Wärmeschutz geht. In Eigenregie können Mieter ein Stück weit Abhilfe schaffen. Ein Grund für Mietminderungen stellt die Zugluft jedoch nicht ohne weiteres dar.
Wer in einer zugigen Wohnung lebt, lüftet ungewollt und das auch noch ohne Unterbrechung. Heizenergie entweicht, Kälte und Feuchtigkeit dringen ein. Das ist nicht nur ungemütlich, sondern auch teuer. Ein Grund zur Mietminderung stellt Zugluft aber nicht automatisch dar, betont das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 157/05). Im verhandelten Fall war in einer Altbauwohnung auch bei geschlossenen Fenstern ständig ein leichter Windhauch zu spüren gewesen. Die Mieter hatten …


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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…