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Recht, Urteile: Mietmangel

Recht, Urteile: Mietmangel


recht Mieter muss dem Vermieter Mängel melden

Der Vermieter kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn er von diesen weiß.
Mieter haben zwar ein Anrecht darauf, dass die gemietete Immobilie mängelfrei ist. Allerdings können Sie ihren Vermieter nicht haftbar machen, wenn dieser nichts von den Mängeln wusste. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 24 U 44/08).

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Baublog Thema: Bauen, modernisieren, Energie sparen – Fenster abdichten

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Mit wenigen Handgriffen können sich Mieter bei undichten Fenstern selbst behelfen. Foto: OBI / Immowelt.de

Mietmangel, Bauen, renovieren:
Alte Fenster: Tatkräftig gegen ungewollten Luftzug

Fenster werden schnell zur Schwachstelle, wenn es um optimalen Wärmeschutz geht. In Eigenregie können Mieter ein Stück weit Abhilfe schaffen. Ein Grund für Mietminderungen stellt die Zugluft jedoch nicht ohne weiteres dar.

Wer in einer zugigen Wohnung lebt, lüftet ungewollt und das auch noch ohne Unterbrechung. Heizenergie entweicht, Kälte und Feuchtigkeit dringen ein. Das ist nicht nur ungemütlich, sondern auch teuer. Ein Grund zur Mietminderung stellt Zugluft aber nicht automatisch dar, betont das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 157/05). Im verhandelten Fall war in einer Altbauwohnung auch bei geschlossenen Fenstern ständig ein leichter Windhauch zu spüren gewesen. Die Mieter hatten …

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