Mietminderung
Ansicht wechselnRecht: Nachbar schnarcht laut: Keine Mietminderung
Urteil: Schnarchende Nachbarn rechtfertigen nicht unbedingt eine Mietminderung, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Lautes Schnarchen kann nicht nur den Lebensabschnittsgefährten auf die Palme bringen, sondern auch die Nachbarn. In einem Streitfall waren die Bewohner einer Altbauwohnung derart von den Sägegeräuschen ihres Nachbarn genervt, dass sie eine Mietminderung forderten und die Wohnung fristlos kündigten. Außerdem wollten sie vom Vermieter die Umzugskosten bezahlt bekommen. Denn bei der Anmietung sei ihnen eine modernisierte und ruhige Altbauwohnung versprochen worden…
Mietrecht: Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung
Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung
Urteil: Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist.
Ein Mieter kann nur dann die Miete wegen einer zu kleinen Wohnung mindern, wenn die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl mehr als zehn Prozent höher ist, als die tatsächliche Größe der Wohnung. Gibt es jedoch im Mietvertrag keinerlei Angaben zur Größe der Wohnung, ist eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnung ausgeschlossen, entschied das Amtsgericht Hagen (Az.: 9 C 500/07)…
Im verhandelten Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte – so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass deren tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.
Vor dem Amtsgericht Hagen scheiterte er allerdings mit diesem Ansinnen. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging laut Immowelt.de deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus – denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden.
Tipps zum Mietrecht: Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund
Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, geplagten Nachbarn und dem Vermieter. „Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien”, sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und rät, besser vorher miteinander friedlich zu reden. In der Regel haben andere Mitmieter Störungen durch Kinderlärm hinzunehmen. Hier gilt eine so genannte „erweiterte Toleranzgrenze”. „Dabei ist es unerheblich, ob der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Hof bzw. Garten entsteht”, betont Verena Tiemann. So hält sich beispielsweise Lärm durch Spielen auf dem Hof im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist. Daher sind auch laute Zurufe oder Abzählverse hinzunehmen…


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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…