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Mietrecht: Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

Mietrecht: Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

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Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

Bei der Wohnungsgröße gibt es Toleranzen. Bis zu zehn Prozent mehr oder weniger Wohnfläche haben keinen Einfluss auf den Mietpreis.

Bei Mietverträgen gilt: Gleiches Recht für alle. Ist die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht kürzen. Umgekehrt gilt aber auch: Ist sie um bis zu als zehn Prozent größer als vertraglich vereinbart, so kann der Vermieter die Miete auch nicht erhöhen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts-hofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VIII ZR 138/06).

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Richterspruch: Bundesweite Mieterhöhungen drohen!

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Heimdino: Verbraucher & Recht
Richterspruch: Bundesweite Mieterhöhungen drohen!

Hunderttausenden Mietern in Deutschland droht eine Mieterhöhung. Schuld daran sind die ungültigen Renovierungsklauseln in vielen Mietverträgen. Jetzt müssen viele Mieter zwar nicht mehr den Pinsel schwingen, dafür sollen sie per Mieterhöhung zur Kasse gebeten werden können, urteilte jüngst das OLG Karlsruhe.

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