mietvertrag
Ansicht wechselnAlternativen für den Mietvertrag
Für WGs gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Mietvertrag abzuschließen. Foto: Ikea/immowelt.de
Gerade bei jungen Menschen und insbesondere unter Studenten sind Wohngemeinschaften sehr beliebt. Spezielle mietrechtliche Regelungen für WG-Mietverträge gibt es allerdings nicht. Drei der häufigsten Alternativen und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der einzelnen Bewohner, veranschaulichen wir hier:
Mietrecht: Stolpersteine beim Mietvertrag
Mietrecht:Wer einen Mietvertrag unterzeichnen möchte, sollte sich über mögliche Stolpersteine informieren. Foto: AXA
Kaum ein Mieter weiß bis ins Detail, welche Rechte und Pflichten mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag auf ihn zukommen. Um böse Überraschungen und Streitigkeiten im Mietrecht zu vermeiden, weist Heimdino auf fünf Stolpersteine hin.
Mietminderung: Kürzungs-Möglichkeiten
Nicht wenige Mieter ärgern sich über Mängel in ihrer Mietwohnung. Allerdings rechtfertigt nicht jede Macke eine Mietminderung. Die Bude schimmelt, die Heizung ist defekt und die Elektrik produziert einen Kurzschluss nach dem anderen. Der Fall ist klar: Der Mieter kann die Miete mindern, bis der Vermieter die Mängel behoben hat. Über die Höhe des Kürzungsanspruchs gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. Doch die Richter sind sich uneins, wie weit die Miete bei bestimmten Mängeln gekürzt werden darf. Oftmals gestehen sie selbst bei ärgerlichen Mängeln nur wenige Prozente oder gar nichts zu. In anderen Fällen führen Macken zu einem erheblichen Kürzungsanspruch. Mietminderungstabellen sind deshalb mit gewisser Vorsicht zu genießen…
Mietrecht: Falsche Selbstauskunft: Mietvertrag unwirksam
Falsche Selbstauskunft: Mietvertrag unwirksam
Urteil: Wer in der Selbstauskunft zum Mietvertrag flunkert, muss damit rechnen, dass der Vermieter den Vertrag anficht. Ein Vermieter kann einen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter in seiner Selbstauskunft gelogen hat. Das gilt zumindest dann, wenn die Frage zulässig und von Bedeutung für das Mietverhältnis ist, urteilte das Landgericht Itzehoe (Az.: 9 S 132/07)…
Mietrecht & Urteile: Farben, renovieren, streichen
Urteil: Mieter dürfen ihre Mietwohnung so farbenfroh gestalten wie sie wollen. Eine Klausel, die Mieter dazu verpflichtet nur helle und deckende Farben zu verwenden, ist ungültig.
Gelb, Grün, Schwarz: Bei der Farbwahl in seiner Wohnung ist der Mieter völlig frei. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zu Schönheitsrenovierungen entschieden (Az.: VIII ZR 224/07).
Im verhandelten Fall schrieb der Vermieter in den Mietvertrag: “Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen”. Doch diese Regelung ist laut BGH nichtig. Grund: Die Klausel soll den Mieter verpflichten, nicht nur zum Ende, sondern bereits während der Mietzeit nur neutrale Farben bei Renovierungs-arbeiten zu verwenden. Auf eine farbige Gestaltung nach seinem Geschmack müsste der Mieter verzichten. Ein solcher Eingriff aber benachteiligt nach Ansicht der Richter den Mieter unangemessen…
Mietrecht, Mietvertrag: Unklar formulierte Renovierungs-Klausel ist ungültig
Heimdino Mietrecht:
Mietvertrag: Unklar formulierte Renovierungs-Klausel ist ungültig
Vieldeutige und missverständlich formulierte Renovierungsklauseln in Mietverträgen verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind daher laut eines Urteils ungültig.
Nur dann, wenn eine Schönheitsrenovierungs-Klausel klar formuliert ist und den Mieter nicht unangemessen benachteiligt, kann der Vermieter seinen Mieter auch wirklich zu solchen Arbeiten verpflichten. In einem weiteren Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt seine mieterfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt (Az.: VIII ZR 143/06).
Im verhandelten Fall ging es um eine sogenannte Abgeltungsklausel, die eintreten sollte, wenn der Mieter auszieht, bevor Schönheits-renovierungen fällig sind. Demnach sollte der Mieter dann anteilig für die Renovierungskosten aufkommen. Dagegen, so urteilte der BGH, …
Mietrecht: Mietereinbauten – Vermieter muss nicht zahlen
Mietereinbauten: Vermieter muss nicht zahlen
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter Veränderungen vornehmen darf, die alleine ihm zugute kommen, so muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters keine Kosten übernehmen.
Oftmals verändern Mieter Haus, Wohnung oder Garten nach eigenem Geschmack – und geben hierfür bisweilen eine Menge Geld aus. Dann stellt sich spätestens zum Ende des Mietverhältnisses die Frage: Wer zahlt für die Veränderungen? Muss der Vermieter aufkommen, der ja möglicherweise von den Aufwertungen profitiert oder geht alles auf die Kappe des Ex-Mieters? Über einen derartigen Fall, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de (Az.: VIII ZR 387/04).
Ungeliebter blauer Dunst – Mietvertrag nur für Nichtraucher?
Auch wenn es den Vermieter stört: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung Foto: AOK/Immowelt.de
Ungeliebter blauer Dunst – Mietvertrag nur für Nichtraucher?
Immer mehr Vermieter stellen in Wohnungsofferten und Mietverträgen klar, dass sie nur Nichtraucher akzeptieren. Doch dies ist rechtlich nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die öffentliche Nichtraucherdiskussion macht auch vor dem Wohnungsmarkt nicht halt. Vermietungsanzeigen, die sich ausschließlich an Nichtraucher wenden, sind keine Ausnahme. Auch nehmen Vermieter zunehmend einen Passus in den Mietvertrag auf, der es dem Mieter verbietet, in der angemieteten Wohnung zu rauchen. Doch …
Mietrecht: Gericht: Mietminderung rechtens bei zu kleiner Wohnung
Wohnung zehn Prozent zu klein
Gericht: Mietminderung rechtens
Ist eine Wohnung erheblich kleiner als im Mietvertrag angegeben, so liegt darin ein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Eine solche erhebliche Flächenabweichung liegt dann vor, wenn die tatsächliche Quadratmeterzahl um mehr als zehn Prozent hinter der vereinbarten zurückbleibt, so das Landgericht Münster.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte ein Mieter festgestellt, dass seine Wohnung kleiner war, als im Mietvertrag vereinbart: Statt 55 maß sie nur 49,47 qm. Der Mann forderte seinen Vermieter …
Mieter, Mietrecht: Was Vermieter fragen dürfen
Wohnungssuche: Was Vermieter fragen dürfen
Vermieter möchten meist möglichst genaue Informationen über potenzielle Mieter haben. Manche Fragen in Selbstauskünften müssen Mietinteressenten deshalb wahrheitsgemäß beantworten. Aber nicht alle.
Heute ist es üblich, dass Vermieter den Mietinteressenten einen Fragebogen vorlegen, in dem diese umfassende Infos über sich selbst geben sollen (Selbstauskunft). Doch nicht alle Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.
Unzulässig sind Fragen zum Beispiel über Hobbys, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Religion. Das alles ist Privatangelegenheit des Mieters und geht den Vermieter nichts an. Werden solche Fragen gestellt, darf der Mieter flunkern, ohne später negative Konsequenzen befürchten zu müssen…




Letzte Kommentare
Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…