Nebenkosten Abrechnung

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Mietrecht: Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

Mietrecht: Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

rechtZwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.

Mieter, die aus ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht zu Lasten des Vermieters, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 19/07)….

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Mietrecht – Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

Mietrecht – Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

rechtBetriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen

In Deutschland ist vieles in Verordnungen geregelt. Zum Beispiel auch, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Doch nicht immer darf der Vermieter seinem Mieter alle Nebenkosten in Rechnung stellen.

Die jährliche Betriebkostenabrechnung ist für viele Mieter zum wahren Horror geworden. Angesichts stetig steigender Energiekosten hieß es in der jüngeren Vergangenheit für die meisten Mieter einmal im Jahr: kräftig nachzahlen. Welche Kosten der Vermieter seinem Mieter in Rechnung stellen darf und welche nicht, regelt die so genannte Betriebskostenverordnung.

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Vermieter, Mieter, Mietrecht: Nebenkosten – Instandsetzungskosten

Vermieter, Mieter, Mietrecht: Nebenkosten – Instandsetzungskosten

heizung

foto:lifepr

Urteil: Öltank-Reinigungskosten sind vom Vermieter zu tragen

Öltank-Reinigungskosten sind keine Betriebskosten, die der Vermieter mittels Formularmietvertrages auf den Wohnungsmieter umlegen könnte. Es handelt sich bei ihnen vielmehr um Instandsetzungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Speyer hervor….

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Mietrecht, Nebenkosten: Vermieter zahlt Nebenkosten für leer stehende Wohnung

Mietrecht, Nebenkosten: Vermieter zahlt Nebenkosten für leer stehende Wohnung

rechtVermieter zahlt Nebenkosten für leer stehende Wohnung

Eigentümer eines Mehrfamilienhauses dürfen die Nebenkosten für eine leer stehende Wohnung nicht einfach auf die anderen Mieter umlegen.

Steht eine Mietwohnung leer, muss der Vermieter neben den Mietausfällen zusätzlich auch die anteiligen wohnflächenabhängigen Nebenkosten für die Wohnung tragen. Eine Umlage dieser Kosten auf die verbleibenden Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist nicht möglich, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de, das sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beruft (Az.: VIII ZR 159/05).

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Nebenkosten Abrechnung: Kein Anrecht auf Beleg-Kopien

Nebenkosten Abrechnung: Kein Anrecht auf Beleg-Kopien

recht


Heimdino Verbraucher, Recht:
Mieter haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien

Mieter haben es nicht leicht, wenn sie die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung überprüfen wollen: Sie haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien, um die Abrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.

Mieter, die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Nebenkostenabrechnung haben, können vom Vermieter in der Regel keine Beleg-Kopien verlangen. Solange es dem Mieter zumutbar ist, muss er die Belege direkt beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung einsehen. Dies hat nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 78/05). Etwas anderes gilt allerdings für Sozialwohnungen oder dann, wenn der Vermieter sehr weit weg wohnt.

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