Nebenkosten Abrechnung
Ansicht wechselnMietrecht: Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt
Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt
Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.
Mieter, die aus ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht zu Lasten des Vermieters, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 19/07)….
Mietrecht – Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen
Betriebskosten: Was Mieter wirklich zahlen müssen
In Deutschland ist vieles in Verordnungen geregelt. Zum Beispiel auch, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Doch nicht immer darf der Vermieter seinem Mieter alle Nebenkosten in Rechnung stellen.
Die jährliche Betriebkostenabrechnung ist für viele Mieter zum wahren Horror geworden. Angesichts stetig steigender Energiekosten hieß es in der jüngeren Vergangenheit für die meisten Mieter einmal im Jahr: kräftig nachzahlen. Welche Kosten der Vermieter seinem Mieter in Rechnung stellen darf und welche nicht, regelt die so genannte Betriebskostenverordnung.
Vermieter, Mieter, Mietrecht: Nebenkosten – Instandsetzungskosten

foto:lifepr
Urteil: Öltank-Reinigungskosten sind vom Vermieter zu tragen
Öltank-Reinigungskosten sind keine Betriebskosten, die der Vermieter mittels Formularmietvertrages auf den Wohnungsmieter umlegen könnte. Es handelt sich bei ihnen vielmehr um Instandsetzungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Speyer hervor….
Mietrecht, Nebenkosten: Vermieter zahlt Nebenkosten für leer stehende Wohnung
Vermieter zahlt Nebenkosten für leer stehende Wohnung
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses dürfen die Nebenkosten für eine leer stehende Wohnung nicht einfach auf die anderen Mieter umlegen.
Steht eine Mietwohnung leer, muss der Vermieter neben den Mietausfällen zusätzlich auch die anteiligen wohnflächenabhängigen Nebenkosten für die Wohnung tragen. Eine Umlage dieser Kosten auf die verbleibenden Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist nicht möglich, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de, das sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beruft (Az.: VIII ZR 159/05).
Nebenkosten Abrechnung: Kein Anrecht auf Beleg-Kopien

Heimdino Verbraucher, Recht:
Mieter haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien
Mieter haben es nicht leicht, wenn sie die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung überprüfen wollen: Sie haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien, um die Abrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.
Mieter, die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Nebenkostenabrechnung haben, können vom Vermieter in der Regel keine Beleg-Kopien verlangen. Solange es dem Mieter zumutbar ist, muss er die Belege direkt beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung einsehen. Dies hat nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 78/05). Etwas anderes gilt allerdings für Sozialwohnungen oder dann, wenn der Vermieter sehr weit weg wohnt.


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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…