Recht: Bauträger Haftung

Recht: Bauträger Haftung

rechtKeller falsch gebaut: Bauträger haftet lange Zeit

Wird der Keller eines Mehrfamilienhauses anstatt aus wasserfestem Beton nur mit Mauersteinen gebaut, haftet der Bauträger unter Umständen lange Zeit wegen arglistiger Täuschung. Wird der Keller eines Mehrfamilienhauses anstatt aus wasserfestem Beton nur mit Mauersteinen gebaut, haftet der Bauträger unter Umständen lange Zeit wegen arglistiger Täuschung.

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Mietwohnung: Wer nicht heizt, fliegt raus

Mietwohnung: Wer nicht heizt, fliegt raus

recht

Verbraucher, Mietrecht

Keine falsche Sparsamkeit: Mieter sind verpflichtet, die Wohnung im Winter zumindest mäßig zu heizen, da sonst Schäden entstehen können. Nichtheizer riskieren die Kündigung. Mieter, die sich beharrlich weigern, im Winter ihre Wohnung zu beheizen, riskieren die Kündigung des Mietverhältnisses. Denn bei einer komplett unbeheizten Wohnung bestehe die Gefahr von Frost- oder Schimmelschäden, urteilte das Landgericht Hagen (Az.: 10 S 163/07).

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Wertlose Mietangebots-Listen – Geld zurück

Wertlose Mietangebots-Listen – Geld zurück

Mietangebots-Listen

Viel Geld für wertlose Listen mit vermeintlichen Mietangeboten: Das müssen sich Mietinteressenten nicht gefallen lassen. Ein Gericht verurteile jetzt einen Listenanbieter dazu, das Geld zurückzuzahlen.

Unseriöse Wohnungsvermittler haben vor Gericht keine Chance: Die Abzockmasche, Wohnungssuchenden gegen viel Geld Listen mit angeblichen Wohnungsangeboten zuzuschicken, verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz, entschied das Landgericht Hamburg (Az: 309 S 107/08).

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Verbraucher, Recht, Mieturteile: Verschlechterter Schallschutz ist kein Mangel

Verbraucher, Recht, Mieturteile: Verschlechterter Schallschutz ist kein Mangel

rechtAltbau: Verschlechterter Schallschutz ist kein Mangel

Altbau: Verschlechtert sich wegen des Einbaus eines Fliesenbodens in der darunterliegenden Wohnung der Schallschutz, so liegt einem Urteil zufolge noch nicht automatisch ein Mangel vor. Mieter von Altbauwohnungen dürfen keine allzu hohen Anforderungen an den Schallschutz stellen. Dies gilt auch dann, wenn durch den nachträglichen Einbau eines Fliesenbodens der Geräuschpegel in der darunter liegenden Wohnung steigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 131/08). Voraussetzung ist allerdings, dass weiterhin die Mindestanforderungen an den Schallschutz eingehalten werden, die zu dem Zeitpunkt galten, als das Gebäude errichtet wurde…

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Recht: Was sich 2008 für Immobilieneigentümer ändert

Recht: Was sich 2008 für Immobilieneigentümer ändert

rechtIVD: Was sich 2008 für Immobilieneigentümer ändert
Steigende Erbschaftsteuer trotz höherer Freibeträge / Wohn-Riester kommt / Mehr Kosten durch Energieausweispflicht

Das neue Jahr steht ganz im Zeichen der Reformen. Wichtige Änderungen sind durch die Erbschaftsteuerreform zu erwarten, die die Erhöhung der Freibeträge vorsieht, insgesamt jedoch für die meisten Immobilienerben mehr Nachteile als Vorteile hat. Erfreulich für Häuslebauer ist der für 2008 geplante Einbezug von Wohnimmobilien in die Riester-Förderung. Bis zu 75 Prozent des Gesparten können dann für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Steigende Kosten für die meisten Immobilieneigentümer bringt die neue Energieausweispflicht mit sich…

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Mieter, Mietrecht: Was Vermieter fragen dürfen

Mieter, Mietrecht: Was Vermieter fragen dürfen

rechtWohnungssuche: Was Vermieter fragen dürfen

Vermieter möchten meist möglichst genaue Informationen über potenzielle Mieter haben. Manche Fragen in Selbstauskünften müssen Mietinteressenten deshalb wahrheitsgemäß beantworten. Aber nicht alle.

Heute ist es üblich, dass Vermieter den Mietinteressenten einen Fragebogen vorlegen, in dem diese umfassende Infos über sich selbst geben sollen (Selbstauskunft). Doch nicht alle Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.

Unzulässig sind Fragen zum Beispiel über Hobbys, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Religion. Das alles ist Privatangelegenheit des Mieters und geht den Vermieter nichts an. Werden solche Fragen gestellt, darf der Mieter flunkern, ohne später negative Konsequenzen befürchten zu müssen…

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Baublog – Wohnen, bauen, modernisieren: Kleine Hilfen mit großer Wirkung

Baublog – Wohnen, bauen, modernisieren: Kleine Hilfen mit großer Wirkung

badsa
Altersgerechte Badeinrichtung wie begehbare Badewannen und ästhetische Ansprüche müssen sich nicht widersprechen
Foto: Duscholux / Immowelt.de

Senioren: Kleine Hilfen mit großer Wirkung

Für ältere Menschen kann die tägliche Hygiene zu einem gewagten Unternehmen werden. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich die Unfallgefahr eindämmen und die Bequemlichkeit erhöhen. Das muss nicht unbedingt auf Kosten der Ästhetik gehen.
Die Bedeutung des Sanitärbereiches für ältere Menschen nimmt zu. Sie verbringen deutlich mehr Zeit im Badezimmer als Jüngere. Doch gerade für die Senioren kann das Bad auch schnell zur Gefahrenzone …

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Vermieter, Mieter, Mietrecht: Nebenkosten – Instandsetzungskosten

Vermieter, Mieter, Mietrecht: Nebenkosten – Instandsetzungskosten

heizung

foto:lifepr

Urteil: Öltank-Reinigungskosten sind vom Vermieter zu tragen

Öltank-Reinigungskosten sind keine Betriebskosten, die der Vermieter mittels Formularmietvertrages auf den Wohnungsmieter umlegen könnte. Es handelt sich bei ihnen vielmehr um Instandsetzungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Speyer hervor….

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Heimdinotipps: Dachausbau – Hauseigentümer muss auf Schallschutz achten

Heimdinotipps: Dachausbau – Hauseigentümer muss auf Schallschutz achten

rechtHeimdino Verbraucher, Recht
Dachausbau: Hauseigentümer muss auf Schallschutz achten

Lässt ein Vermieter nachträglich das Dachgeschoss seines Mehrfamilienhauses ausbauen, so muss er auf eine zeitgemäße Trittschalldämmung achten.

Neuer Wohnraum unterm Dach kann Sinn machen. Doch lässt der Hausbesitzer das Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen, so muss er unbedingt auf einen ausreichenden Trittschallschutz achten. Ansonsten kann der Mieter der darunter liegenden Wohnung Nachbesserung verlangen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 355/03).

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Mietrecht: Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

Mietrecht: Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

rechtHeimdino Verbraucher, Recht
Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung

Bei der Wohnungsgröße gibt es Toleranzen. Bis zu zehn Prozent mehr oder weniger Wohnfläche haben keinen Einfluss auf den Mietpreis.

Bei Mietverträgen gilt: Gleiches Recht für alle. Ist die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht kürzen. Umgekehrt gilt aber auch: Ist sie um bis zu als zehn Prozent größer als vertraglich vereinbart, so kann der Vermieter die Miete auch nicht erhöhen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts-hofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VIII ZR 138/06).

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