renovierungsklausel
Ansicht wechselnMietrecht & Urteile: Farben, renovieren, streichen
Urteil: Mieter dürfen ihre Mietwohnung so farbenfroh gestalten wie sie wollen. Eine Klausel, die Mieter dazu verpflichtet nur helle und deckende Farben zu verwenden, ist ungültig.
Gelb, Grün, Schwarz: Bei der Farbwahl in seiner Wohnung ist der Mieter völlig frei. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zu Schönheitsrenovierungen entschieden (Az.: VIII ZR 224/07).
Im verhandelten Fall schrieb der Vermieter in den Mietvertrag: “Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen”. Doch diese Regelung ist laut BGH nichtig. Grund: Die Klausel soll den Mieter verpflichten, nicht nur zum Ende, sondern bereits während der Mietzeit nur neutrale Farben bei Renovierungs-arbeiten zu verwenden. Auf eine farbige Gestaltung nach seinem Geschmack müsste der Mieter verzichten. Ein solcher Eingriff aber benachteiligt nach Ansicht der Richter den Mieter unangemessen…


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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…