renovierungsklausel

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Mietrecht & Urteile: Farben, renovieren, streichen

Mietrecht & Urteile: Farben, renovieren, streichen

rechtUrteil: Mieter dürfen ihre Mietwohnung so farbenfroh gestalten wie sie wollen. Eine Klausel, die Mieter dazu verpflichtet nur helle und deckende Farben zu verwenden, ist ungültig.
Gelb, Grün, Schwarz: Bei der Farbwahl in seiner Wohnung ist der Mieter völlig frei. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zu Schönheitsrenovierungen entschieden (Az.: VIII ZR 224/07).

Im verhandelten Fall schrieb der Vermieter in den Mietvertrag: “Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen”. Doch diese Regelung ist laut BGH nichtig. Grund: Die Klausel soll den Mieter verpflichten, nicht nur zum Ende, sondern bereits während der Mietzeit nur neutrale Farben bei Renovierungs-arbeiten zu verwenden. Auf eine farbige Gestaltung nach seinem Geschmack müsste der Mieter verzichten. Ein solcher Eingriff aber benachteiligt nach Ansicht der Richter den Mieter unangemessen…

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