Überwachungskameras

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Verbraucher, Mietrecht: Keine Videoüberwachung im Aufzug

Verbraucher, Mietrecht: Keine Videoüberwachung im Aufzug

rechtTrotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen

Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08)…

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Kein Big Brother im Mietshaus

Kein Big Brother im Mietshaus

Spitzelei im Treppenhaus: Ein Mieter muss es nicht dulden, dass der Vermieter Überwachungskameras im Treppenhaus installiert.

Wer bei der Fernsehserie Big Brother mitmacht, tut das freiwillig. Doch wenn insgesamt 13 Überwachungskameras im Treppenhaus und im Aufzug eines Mietshauses installiert sind, so verletzt dies eindeutig das Persönlichkeitsrecht und das Recht aufs eigene Bild eines Mieters, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de, das sich auf ein Urteil des Landgerichts Berlin beruft (Az.: 62 S 37/05).

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