Überwachungskameras
Ansicht wechselnVerbraucher, Mietrecht: Keine Videoüberwachung im Aufzug
Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen
Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08)…
Kein Big Brother im Mietshaus
Spitzelei im Treppenhaus: Ein Mieter muss es nicht dulden, dass der Vermieter Überwachungskameras im Treppenhaus installiert.
Wer bei der Fernsehserie Big Brother mitmacht, tut das freiwillig. Doch wenn insgesamt 13 Überwachungskameras im Treppenhaus und im Aufzug eines Mietshauses installiert sind, so verletzt dies eindeutig das Persönlichkeitsrecht und das Recht aufs eigene Bild eines Mieters, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de, das sich auf ein Urteil des Landgerichts Berlin beruft (Az.: 62 S 37/05).


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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…