Verbraucher
Ansicht wechselnNach dem BGH-Urteil: Was Vermieter jetzt bei der Heizkostenabrechnung beachten müssen
Heizkosten rechtssicher abrechnen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 2012 Vermieter und Verwalter sollten die Heizkostenabrechnung für den gleichen Zeitraum (hier Januar 2011 bis Dezember 2011) ausstellen, für den auch der Energieversorger die Erdgas- oder Fernwärmerechnung schickt. So können sie der Heizkostenabrechnung die tatsächlichen Brennstoffkosten zugrunde legen. Quelle: Minol
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 2012 zur Abrechnung der Heizkosten (Az.: V III ZR 156/11) hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Zahlreiche Medien, auch Rundfunk und Fernsehen, haben darüber berichtet. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Vermieter mit der Heizkostenabrechnung nur die tatsächlich entstandenen Brennstoffkosten an die Bewohner weiterreichen dürfen. Nicht zulässig sind hingegen Abrechnungen, die auf den Vorauszahlungen an den Energieversorger beruhen. Was genau dieses Urteil bedeutet und wie es sich konkret auswirkt, erklärt Frank Peters, Abrechnungsexperte beim
Energiedienstleister Minol:
Mietrecht: Stolpersteine beim Mietvertrag
Mietrecht:Wer einen Mietvertrag unterzeichnen möchte, sollte sich über mögliche Stolpersteine informieren. Foto: AXA
Kaum ein Mieter weiß bis ins Detail, welche Rechte und Pflichten mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag auf ihn zukommen. Um böse Überraschungen und Streitigkeiten im Mietrecht zu vermeiden, weist Heimdino auf fünf Stolpersteine hin.
Mietrecht (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Die fünf größten Mietrechts-Fallen
Laut feiern, drei Nachmieter stellen und vorzeitig ausziehen? Was ist erlaubt, was verboten? Im Mietrecht gibt es viele Irrtümer.
Das Mietrecht ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Es kursieren etliche Irrtümer und Halbwahrheiten, die nicht selten zu Streit oder teuren Gerichtsverfahren zwischen Mieter und Vermieter führen. Heimdino erläutert fünf weitverbreitete Mietrechts-Irrtümer:…
Wertlose Mietangebots-Listen – Geld zurück
Mietangebots-Listen
Viel Geld für wertlose Listen mit vermeintlichen Mietangeboten: Das müssen sich Mietinteressenten nicht gefallen lassen. Ein Gericht verurteile jetzt einen Listenanbieter dazu, das Geld zurückzuzahlen.
Unseriöse Wohnungsvermittler haben vor Gericht keine Chance: Die Abzockmasche, Wohnungssuchenden gegen viel Geld Listen mit angeblichen Wohnungsangeboten zuzuschicken, verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz, entschied das Landgericht Hamburg (Az: 309 S 107/08).
Verbraucher, Recht, Mieturteile: Verschlechterter Schallschutz ist kein Mangel
Altbau: Verschlechterter Schallschutz ist kein Mangel
Altbau: Verschlechtert sich wegen des Einbaus eines Fliesenbodens in der darunterliegenden Wohnung der Schallschutz, so liegt einem Urteil zufolge noch nicht automatisch ein Mangel vor. Mieter von Altbauwohnungen dürfen keine allzu hohen Anforderungen an den Schallschutz stellen. Dies gilt auch dann, wenn durch den nachträglichen Einbau eines Fliesenbodens der Geräuschpegel in der darunter liegenden Wohnung steigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 131/08). Voraussetzung ist allerdings, dass weiterhin die Mindestanforderungen an den Schallschutz eingehalten werden, die zu dem Zeitpunkt galten, als das Gebäude errichtet wurde…
Mieter, Mietrecht: Was Vermieter fragen dürfen
Wohnungssuche: Was Vermieter fragen dürfen
Vermieter möchten meist möglichst genaue Informationen über potenzielle Mieter haben. Manche Fragen in Selbstauskünften müssen Mietinteressenten deshalb wahrheitsgemäß beantworten. Aber nicht alle.
Heute ist es üblich, dass Vermieter den Mietinteressenten einen Fragebogen vorlegen, in dem diese umfassende Infos über sich selbst geben sollen (Selbstauskunft). Doch nicht alle Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.
Unzulässig sind Fragen zum Beispiel über Hobbys, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Religion. Das alles ist Privatangelegenheit des Mieters und geht den Vermieter nichts an. Werden solche Fragen gestellt, darf der Mieter flunkern, ohne später negative Konsequenzen befürchten zu müssen…
Heimdinotipps: Dachausbau – Hauseigentümer muss auf Schallschutz achten
Heimdino Verbraucher, Recht
Dachausbau: Hauseigentümer muss auf Schallschutz achten
Lässt ein Vermieter nachträglich das Dachgeschoss seines Mehrfamilienhauses ausbauen, so muss er auf eine zeitgemäße Trittschalldämmung achten.
Neuer Wohnraum unterm Dach kann Sinn machen. Doch lässt der Hausbesitzer das Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen, so muss er unbedingt auf einen ausreichenden Trittschallschutz achten. Ansonsten kann der Mieter der darunter liegenden Wohnung Nachbesserung verlangen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 355/03).
Mietrecht: Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung
Heimdino Verbraucher, Recht
Wohnung zu groß: Keine Mieterhöhung
Bei der Wohnungsgröße gibt es Toleranzen. Bis zu zehn Prozent mehr oder weniger Wohnfläche haben keinen Einfluss auf den Mietpreis.
Bei Mietverträgen gilt: Gleiches Recht für alle. Ist die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht kürzen. Umgekehrt gilt aber auch: Ist sie um bis zu als zehn Prozent größer als vertraglich vereinbart, so kann der Vermieter die Miete auch nicht erhöhen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts-hofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VIII ZR 138/06).
Solarheizung: Laie muss über Montage-Anforderungen informiert werden
Heimdino Verbraucher, Recht -
Solarheizung: Laie muss über Montage-Anforderungen informiert werden
Ein Heimwerker kann den Kauf einer Solarheizung rückgängig machen, wenn ihm fälschlicherweise versprochen wurde, die Montage sei auch einem Laien möglich.
Verspricht der Verkäufer einer Solarheizanlage, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem, so muss diese Aussage auch stimmen. Andernfalls kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten. Der Bundesgerichtshof urteilte demnach unlängst zugunsten eines Heimwerkers, der auf einer Verbrauchermesse einen Solarheizungs-Komplettbausatz erwarb (Az.: VIII ZR 236/06). Der Verkäufer versprach, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem. Die später vom Hersteller übergebene Montageanleitung enthielt aber den Hinweis, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gas- und …
Vermieter darf Vorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen

Heimdino Verbraucher, Recht
Vermieter darf Vorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen
Urteil: Mieter müssen Schönheitsrenovierungen, sofern vertraglich vereinbart, auch während eines laufenden Mietverhältnisses erledigen. Weigern sie sich, kann der Vermieter einen Vorschuss für die voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen.
Mieter sollten fällige Schönheitsrenovierungen in ihrer Mietwohnung zügig erledigen, sofern sie laut Mietvertrag dazu verpflichtet sind. Denn verweigern sie dies, kann der Vermieter einen Vorschuss für die voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 192/04)…




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Guten Tag. Vielen Dank für den Tipp. Die Geräte gleich an Ort und Stelle a…
Ich finde zwar klassische Fachwerthäuser schöner, als dieses moderne Glasha…
Die Pflanze auf dem Bild habe ich auch. Die ist wirklich super. Ich vergess…
Wow, das ist ja total cool. Ich musste mich gestern so ärgern. Ich muss …
so lecker das bild, man könnte glatt reinbeißen! ich habe meinen garten 201…