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Heimdino Verbraucher, Recht -
Solarheizung: Laie muss über Montage-Anforderungen informiert werden
Ein Heimwerker kann den Kauf einer Solarheizung rückgängig machen, wenn ihm fälschlicherweise versprochen wurde, die Montage sei auch einem Laien möglich.
Verspricht der Verkäufer einer Solarheizanlage, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem, so muss diese Aussage auch stimmen. Andernfalls kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten. Der Bundesgerichtshof urteilte demnach unlängst zugunsten eines Heimwerkers, der auf einer Verbrauchermesse einen Solarheizungs-Komplettbausatz erwarb (Az.: VIII ZR 236/06). Der Verkäufer versprach, die Montage sei auch für einen Laien kein Problem. Die später vom Hersteller übergebene Montageanleitung enthielt aber den Hinweis, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gas- und …
Vermieter darf Vorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen

Heimdino Verbraucher, Recht
Vermieter darf Vorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen
Urteil: Mieter müssen Schönheitsrenovierungen, sofern vertraglich vereinbart, auch während eines laufenden Mietverhältnisses erledigen. Weigern sie sich, kann der Vermieter einen Vorschuss für die voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen.
Mieter sollten fällige Schönheitsrenovierungen in ihrer Mietwohnung zügig erledigen, sofern sie laut Mietvertrag dazu verpflichtet sind. Denn verweigern sie dies, kann der Vermieter einen Vorschuss für die voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 192/04)…
Mogelei bei Wohnflächenberechnung

Es lohnt sich, die vertraglich angegebene Wohnfläche zu überprüfen Foto: Bosch / Immowelt.de
Heimdino Verbraucher, Recht
Mogelei bei Wohnflächenberechnung
Falsche Wohnflächenberechnungen steigern den Profit von Verkäufern und Vermietern. Verbraucherschützer warnen davor, auf immer dreistere Versuche reinzufallen. Nachmessen kann sich für Immobilenkäufer und Mieter lohnen.
Verbraucherschutzverbände monieren immer dreistere Versuche, Immobilienkäufer oder Mieter bei der Wohnflächenberechnung in die Irre zu führen. In Extremfällen werden nicht nur Balkone oder …
Denkmalschutz-Immobilien: Nicht immer ein guter Kauf

Heimdino Verbraucher, Recht
Denkmalschutz-Immobilien: Nicht immer ein guter Kauf
Als eine der letzten Steueroasen gilt die Denkmal-Abschreibung, die Käufern von altem, erhaltenswertem Gemäuer hohe Steuervorteile sichern kann. Doch nicht immer sind alte Steine die beste Wahl.
Für Immobilienkäufer gibt es nur noch ganz wenige Steuerschlupflöcher. Das wichtigste ist die Denkmalschutz-Afa mit hoher Abschreibung. Doch nicht immer verbirgt sich hinter der Steuersparmöglichkeit auch ein langfristig gutes Geschäft für den Erwerber.
Asbest-Fertighaus nicht mangelhaft

Heimdino Verbraucher, Recht
Asbest-Fertighaus nicht mangelhaft
Urteil: Der Verkäufer eines älteren Gebäudes muss den Käufer nicht ungefragt darauf hinweisen, dass es sich um ein Fertighaus handelt, bei dem Asbestplatten verbaut wurden.
Der Verkäufer eines rund 25 Jahre alten Hauses ist nicht verpflichtet, den Käufer ungefragt über die Bauausführung aufzuklären. Dies gilt selbst dann, wenn der Käufer davon ausgeht, es handele sich um ein Massivhaus, das Gebäude tatsächlich aber ein Fertighaus ist, bei dem auch noch Asbestplatten …
Der gläserne Mieter

Seit Anfang des Jahres können sich Konsumenten auch die abgespeckte Verbraucherauskunft von der Schufa zuschicken lassen FOTO: Schufa / Immowelt.de
Heimdino Verbraucher, Recht
Der gläserne Mieter
Immer häufiger verlangen die Vermieter vom Wohnungssuchenden eine Schufa-Selbstauskunft. Wer sich darauf einlassen will, sollte von der abgespeckten Version der Schufa-Verbraucherauskunft Gebrauch machen.
Sie wollen eigentlich nur eine Wohnung mieten und werden um eine Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gebeten? Ein derartiges Vorgehen ist kein Einzelfall. Immer mehr Vermieter wollen sich gegen das …
Mietrecht – Vermieter unterm Dach: Weniger Kündigungsschutz

Heimdino Verbaucher, Recht:
Mit Vermieter unterm Dach: Weniger Kündigungsschutz
Wenn einem Vermieter die Nase eines Mieters nicht gefällt, kann er diesem nicht einfach kündigen, denn der Mieterschutz ist in Deutschland hoch. Mit einer Ausnahme: Wohnt der Mieter in einem auch vom Vermieter bewohnten Zweifamilienhaus, so kann ihm einfach so gekündigt werden.
Mieter muss Böden bei normalem Gebrauch nicht erneuern

Ein neuer oder gepflegter Teppichboden trägt in starkem Maße zur Behaglichkeit der Wohnung bei. Bei starken Abnutzungen kann er zum Streitfall zwischen Mieter und Vermieter werden. (Immowelt.de) FOTO: Vorwerk
Mieter muss Böden bei normalem Gebrauch nicht erneuern
Für die gewöhnliche Abnutzung von Teppich- oder Parkettböden müssen Mieter nicht aufkommen. Nur wenn schwere Schäden wie Brandlöcher verursacht wurden, muss Schadenersatz geleistet werden.
Beim Auszug gibt es oft Streit mit dem Vermieter über den Zustand des Teppichbodens. Bei einer Abnutzung im gewöhnlichen Maß darf aber weder ein Teil der Kaution einbehalten werden, noch kann vom Mieter eine Spezialbehandlung des Bodens verlangt werden. Das Landgericht Görlitz hat in einem Urteil …
Schlagzeug spielen in der Wohnung

Heimdino: Verbraucher & Recht:
Schlagzeug spielen in der Wohnung ist nicht grundsätzlich verboten
Solange sich die Lärmbelästigung in Grenzen hält, darf in einer Wohnung Schlagzeug gespielt werden.
Musizieren in der Wohnung ist erlaubt, solange sich die Lärmemissionen in für die Mitbewohner erträglichen Grenzen halten. Dies gilt grundsätzlich auch für Instrumente wie Schlagzeuge. Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden – die Nachbarn dürfen durch das Musizieren nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, entschieden übereinstimmend das Amts- sowie das Landgericht München (Az.: 273 C 18392/04 und Az.: 6 S 11144/05).
Erdgeschoss-Mieter zahlt Aufzugskosten

Erdgeschoss-Mieter zahlt Aufzugskosten
Ein Aufzug hat für Erdgeschoss-Mieter keinen Nutzen. Trotzdem müssen sie anteilig Betriebskosten für den Lift zahlen.
Hört sich ungerecht an, ist aber so: Die Mieter einer Erdgeschoss-Wohnung müssen die anteiligen Betriebskosten für einen Aufzug mittragen, obwohl sie von ihm gar nichts haben. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de unlängst der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 103/06).


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Die Wand ist ja wirklich schick, aber für einen Otto Normalverbraucher wohl…
Woah... das Ding ist ja mal schick! Aber gehört ein richtiges Baumhaus nich…
Kommentarspam bringt nichts. Kommerzielle URLs werden sofort gelöscht! (Red…
Wirklich eine tolle Sache, so ein Pool im Garten. Das ist ein echt hilfreic…
Eigenen Pool, so ein Traum... aber ich hab ihn schon. Ich brauch nur noch e…