Zwischenablesung

Ansicht wechseln
Mietrecht: Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

Mietrecht: Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

rechtZwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt

Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.

Mieter, die aus ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht zu Lasten des Vermieters, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 19/07)….

Weiterlesen